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    Stadtarchiv

    Urkunden, Karten, Nachlässe und mehr 

    Das Archiv der Hansestadt Lüneburg steht grundsätzlich allen Interessierten offen. Sie suchen Informationen zur Geschichte Ihres Hauses oder zu Ihren Vorfahren? – Sie fragen sich, warum das „Alte Kaufhaus“ so neu und der Kalkberg so klein ist? Im Stadtarchiv finden Sie Antworten zu Ihren Fragen. Wir beraten Sie gern: telefonisch, per E-Mail oder direkt im Lesesaal an der Wallstraße 4.

    Unsere Bestände umfassen die ganze Breite einer hansestädtischen Überlieferung und einer aktiven und geschichtsbewussten Bürgerschaft:

    • Urkunden, Amtsbücher und Akten der städtischen Verwaltung seit 1229
    • Nachlässe, Firmen- und Vereinsarchive
    • Karten und Bauzeichnungen, Plakate
    • Bilder, Fotos, Film- und Tondokumente

    Sie haben auch erhaltenswerte Unterlagen, Fotos, Dokumente, Filme oder Videos? Sprechen Sie uns an! 

    Benutzung und Lesesaal

    Der Lesesaal des Stadtarchivs ist dienstags, mittwochs und donnerstags von 9 bis 16 Uhr geöffnet. Die Benutzung des Lesesaals muss mindestens zwei Werktage vorher angemeldet werden. Die Terminvereinbarung kann telefonisch unter 04131 309-3719 oder per E-Mail an stadtarchiv@stadt.lueneburg.de erfolgen. Der Termin wird durch das Stadtarchiv bestätigt. 

    Archivalien, die im Lesesaal eingesehen werden sollen, müssen vorbestellt werden.

    Bei der Vorbereitung hilft Ihnen unser Online-Findbuch: http://www.stadtarchiv-lueneburg.findbuch.net/

    Im Lesesaal haben Sie die Möglichkeit, kostenlos Fotos (ohne Blitzlicht) von Archivalien zu machen.

    Gebühren

    a) Die Benutzung von Archivalien im Lesesaal ist gebührenpflichtig. Der Tagessatz beträgt 6 Euro gemäß Tarif 28.3.1. Ausgenommen hiervon sind die Benutzung zu wissenschaftlichen und heimatkundlichen sowie zu Ausbildungszwecken.

    b) Schriftliche Anfragen sind je nach Zeit- und Arbeitsaufwand mit 15 Euro für Archivarbeiten einfacher Art beziehungsweise mit 30 Euro für Archivarbeiten schwieriger Art je angefangene halbe Stunde gemäß Tarif 28.1 bzw. 28.2 zu berechnen.

    c) Beglaubigungen werden nach Tarif 3.2 berechnet. Für Beglaubigung von Abschriften, Ablichtungen und Vervielfältigungen, die die Behörde selbst hergestellt hat, je Seite 3,10 Euro.

    Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs
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    Satzung über die Benutzung des Stadtarchivs
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    Personenstandsunterlagen

    im Stadtarchiv Lüneburg

    Seit dem 1. Oktober 1874 werden nach dem Preußischen Gesetz zur Beurkundung des Personenstandes (für das sonstige Deutsche Reich ab 1876) in den eigens dafür eingerichteten Standesämtern jede Geburt, jede Eheschließung und jeder Sterbefall in Registern dokumentiert. Außerdem sind in den so genannten Sammelakten alle Unterlagen zu den Registereinträgen zu finden.

    Benutzung der Personenstandsunterlagen

    Die bisherigen Nutzungsbeschränkungen von Personenstandsunterlagen werden durch die Benutzungsvorschriften der Niedersächsischen Archivgesetzes und der Archivsatzung der Hansestadt Lüneburg in ihrer jeweils aktuellen Fassung ersetzt.

    Somit können die im Stadtarchiv archivierten Personenstandsunterlagen als "normales" Archivgut benutzt werden. Voraussetzung ist ein wissenschaftlicher Zweck oder "berechtigtes Interesse". Ein berechtigtes Interesse wird i. d. R. dann angenommen, wenn die Benutzung aus amtlichen, wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen, rechtlichen, unterrichtlichen oder publizistischen Gründen oder aber auch zur Wahrnehmung berechtigter persönlicher Belange erfolgt.

    Grundsätzlich gilt jedoch auch bei den Personenstandsunterlagen, dass schutzwürdige Belange betroffener oder dritter Personen zu wahren sind; dies kann ggf. auch zu einer Versagung oder Einschränkung einer Benutzungsgenehmigung führen.

    Die Benutzung erfolgt in der Regel durch persönliche Einsichtnahme im Lesesaal des Stadtarchivs oder im Rahmen einer schriftlichen Anfrage. Bei der Direktbenutzung ist die Vorlage eines Personalausweises oder eines anderen amtlichen Legitimationsmittels obligatorisch. Schriftliche Anfragen werden nur dann bearbeitet, wenn eine vollständige Postanschrift und eine amtliche Legitimation vorliegen oder wenn aus der Anfrage deren Berechtigung sonst wie ersichtlich ist.

    Das Stadtarchiv Lüneburg verwahrt Standesamtsregister und Sammelakten für die Hansestadt Lüneburg sowie für die Gemeinde Adendorf, die Samtgemeinde Scharnebeck und die Samtgemeinde Dahlenburg in Auftragsverwaltung für folgende Zeiträume.

    Standesamt Lüneburg

    Die Personenstandsunterlagen der Hansestadt Lüneburg werden im Stadtarchiv Lüneburg unter der Bestandssignatur PSLG zusammengefasst und beinhalten auch Register und Sammelakten des Standesamtes Hagen, dessen Aufgaben mit der Eingemeindung 1943 auf das Standesamt Lüneburg übergingen.

    • Geburten 1874 – 1913
    • Eheschließungen 1874 – 1943
    • Sterbefälle 1874 – 1993
    Standesamt Adendorf

    Der Bestand PSAd umfasst die Personenstandsunterlagen des Standesamtes Adendorf, das 1940 die Aufgaben des Standesamtes Lüne übernahm.

    • Geburten 1874 – 1909
    • Eheschließungen 1874 – 1939
    • Sterbefälle 1874 – 1992
    Standesamt Scharnebeck

    Unter der Bestandssignatur PSSb befinden sich alle vom Standesamt Scharnebeck abgegebenen Personenstandsunterlagen, auch die der ehemaligen Standesämter in Artlenburg, Echem, Hittbergen und Lüdersburg.

    • Geburten 1874 – 1904
    • Eheschließungen 1874 – 1934
    • Sterbefälle 1874 – 1984
    Standesamt Dahlenburg

    Der Bestand PSDb umfasst die Personenstandsunterlagen des Standesamtes Dahlenburg, auch die des ehemaligen Standesamtes in Nahrendorf.

    • Geburten 1874 – 1904
    • Eheschließungen 1874 – 1936
    • Sterbefälle 1874 – 1986

    Für die sich anschließenden Unterlagen sind bis zum Ablauf entsprechender Fortführungsfristen (Geburten 110 Jahre, Eheschließungen 80 Jahre, Sterbefälle 30 Jahre) das Standesamt der Hansestadt Lüneburg (Bardowicker Straße 23, 21335 Lüneburg), das Standesamt der Gemeinde Adendorf (Rathausplatz 14, 21365 Adendorf), das Standesamt der Samtgemeinde Scharnebeck (Marktplatz 1, 21379 Scharnebeck) bzw. das Standesamt der Samtgemeinde Dahlenburg (Am Markt 17, 21368 Dahlenburg) zuständig.