(sp) Lüneburg. Ab Montag, 2. November 2020, gilt in der Lüneburger Innenstadt die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht, um die Ausbreitung des Corona-Virus' einzudämmen. Wenn der Sieben-Tage-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohnern den Wert von 35 übersteigt (aktuelle Werte unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen), dann müssen Bürgerinnen und Bürger rund um das Rathaus und in bestimmten weiteren Straßen in der Innenstadt einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Diese Pflicht gilt montags bis samstags von 8 bis 20 Uhr und an verkaufsoffenen Sonntagen von 13 bis 19 Uhr.
Die Allgemeinverfügung des Landkreises Lüneburg zu diesem Thema ist am 30. Oktober 2020 erschienen.
Betroffen sind folgende Straßen:
- Am Berge
- An den Brodbänken
- Rosenstraße
- Am Ochsenmarkt
- Am Marienplatz
- Finkstraße
- Münzstraße
- Große Bäckerstraße
- Kleine Bäckerstraße
- Zollstraße
- Auf dem Wüstenort
- Glockenstraße
- Am Sande
- Heiligengeiststraße
- Enge Straße
- Grapengießerstraße
- Kuhstraße
- Schröderstraße
- Apothekenstraße
- Katzenstraße
- An der Münze
- Am Markt
- Marktplatz
- Waagestraße
- Untere Schrangenstraße
- Obere Schrangenstraße
- Schrangenplatz
- Schlägertwiete
- Salzstraße
- Neue Sülze