Sachkundeprüfung zum Vermitteln und Beraten von Finanzanlagen
Leistungsbeschreibung
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis für Finanzanlagenvermittlerinnen/Finanzanlagenvermittler und Finanzanlagenberaterinnen/Finanzanlagenberater ist ggf. der Nachweis der erforderlichen Sachkunde durch erfolgreiches Ablegen einer Prüfung.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr