Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt Zulassung
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Lüneburg
Postanschrift:
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Leistungsbeschreibung
Die Zulassung zur Prüfung über die erforderlichen Rechtskenntnisse als Patentanwältin/Patentanwalt muss bei der zuständigen Stelle beantragt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis des Erwerb der technischen Befähigung
- Nachweis der vorgeschriebenen Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer: 3 MONATEonate
§ 10 Absatz 5 Patentanwaltsordnung (PAO)
Rechtsbehelf
Gegen den ablehnenden Bescheid kann der Bewerber innerhalb eines Monats nach Zustellung bei dem Oberlandesgericht den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Justizministerium