Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure Eintragung
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Lüneburg
Postanschrift:
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Leistungsbeschreibung
Es besteht eine Eintragungspflicht für Gesellschaften, die in ihrem Namen oder ihrer Firma
- die geschützte Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“ oder
- eine Wortverbindung oder
- ähnliche Bezeichnung mit der Berufsbezeichnung
führen dürfen und einen Sitz in Niedersachsen haben, sofern keine Gesellschaftseintragung bei der zuständigen Stelle eines anderen Bundeslandes existiert. Im Eintragungsverfahren sind diverse Voraussetzungen (z. B. zur Berufshaftpflichtversicherung, zu den Gesellschaftsanteilen) zu erfüllen.
Gesellschaften, die in die Liste der Gesellschaften aufgenommen werden, werden nicht Mitglieder der zuständigen Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen
- Sitz in Niedersachsen
- Berufshaftpflichtsversicherung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer: 3 MONATEonate
§ 15a Absatz 1 Satz 2 Niedersächsischse Ingenieurgesetz (NIngG)
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr