Einhaltung der Grundsätze der Guten Laborpraxis Bescheinigung
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Lüneburg
Postanschrift:
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Leistungsbeschreibung
Einrichtungen und Labors, die Prüfungen unter den Bedingungen der Guten Laborpraxis (GLP-Bedingungen) durchführen wollen, benötigen eine GLP-Bescheinigung von der zuständigen Stelle - eine besondere Form der Akkreditierung. Mit der GLP soll die internationale Anerkennung von Prüfergebnissen – und hierdurch auch eine Einschränkung der Anzahl der Tierversuche – erreicht werden. Auf der Internetseite der GLP-Bundesstelle im Bundesinstitut für Risikobewertung sind alle nationalen GLP-Schriften, sämtliche OECD-Dokumente und EU-Dokumente zur Guten Laborpraxis verfügbar.
An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen
- Prüflabors müssen nachweislich die Einhaltung der GLP-Grundsätze gewährleisten
- Diese sehen genau definierte Standards vor für
- Organisation,
- Personal,
- Räumlichkeiten,
- Prüf- und Referenzsubstanzen,
- Arbeitsanweisungen,
- Ergebnisberichte und
- Archivierung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind abhängig von der vorgeschalteten Inspektion. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer: 3 MONATEonate
§ 19b Absatz 1 Satz 5 Chemikaliengesetz (ChemG)