Betrieb eines Energieversorgungsnetzes: Genehmigung
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Lüneburg
Postanschrift:
Auf dem Michaeliskloster 4
21335 Lüneburg
Leistungsbeschreibung
Wer die Aufnahme des Betrieb eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigt, benötigt die Genehmigung durch die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Voraussetzungen
- Um den Netzbetrieb entsprechend den gesetzlichen Vorschriften auf Dauer zu gewährleisten muss die antragstellende Person
- die personelle, technische und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
- Zuverlässigkeit besitzen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer: 6 MONATEonate
§ 4 Absatz 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Rechtsbehelf
Klage beim Verwaltungsgericht
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz