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    Flaggen auf den Dächern 

    Wieso wehen an welchen Tagen welche Flaggen?

    Die Beflaggung erfolgt nach den Vorschriften der Verordnung über die Beflaggung öffentlicher Bauten. Demnach sind alle Gebäude, die dem öffentlichen Zweck dienen, zu beflaggen. Im Folgenden werden die regelmäßigen allgemeinen Beflaggungstage genannt, bei denen ohne besondere Anordnung geflaggt wird. Diese gelten landesweit für Niedersachsen.

    Aus Sicherheitsgründen werden Flaggen derzeit nur seitlich am Rathaus gehisst (vor dem Eingang zum Huldigungssaal).

    Beflaggungskalender

    DatumGrund der Beflaggung
    27. Januar Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus*
    11. MärzNationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt
    1. Mai Tag der Arbeit
    9. MaiEuropatag
    23. MaiJahrestag der Verkündung des Grundgesetzes
    1. JuniJahrestag des Inkrafttretens der Niedersächsischen Verfassung
    17. JuniJahrestag des 17. Juni 1953
    20. JuniGedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung
    20. JuliJahrestag des 20. Juli 1944
    3. OktoberTag der Deutschen Einheit
    2. Sonntag vor dem 1. AdventVolkstrauertag*
    sowie an den Tagen allgemeiner WahlenWahl zum Europäischen Parlament, Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen

     

    * Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, am nationalen Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt und am Volkstrauertag ist halbmast zu beflaggen.